Der Ehrenrat hat die Aufgabe, schwerwiegende, den Verein betreffende Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu schlichten. Er besteht aus drei Ehrenmitgliedern sowie aus zwei ordentlichen Mitgliedern. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Ehrenrat wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Ehrenrat ist Schiedsgericht im Sinne von § 6 der Satzung.